__ davon auszugehen, dass der Grund für die Rückzahlung des Darlehens im Arbeitsstellenverlust von F.________ und seiner darauffolgenden Rückforderung des Darlehens lag. Andererseits kann die Kenntnis einer schwierigen finanziellen Lage des Unternehmens – die ja bereits seit längerem bestand, ansonsten wäre die Aufnahme eines Covid-19-Kredits nicht notwendig gewesen – nicht mit Kenntnis über eine Zahlungsunfähigkeit gleichgesetzt werden.