11 vertretenen Ansicht – nicht abgeleitet werden kann, dass der Beschuldigte bereits Ende 2020 von der Zahlungsunfähigkeit der E.________ AG wusste und aus diesem Grund das Darlehen an F.________ zurückzahlte. Einerseits ist aufgrund der übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und von F.________ davon auszugehen, dass der Grund für die Rückzahlung des Darlehens im Arbeitsstellenverlust von F.________ und seiner darauffolgenden Rückforderung des Darlehens lag.