_, S. 10, Gutschrift vom 21.04.2021 mit Betreff «Verkauf Porsche») und die dadurch erzielten CHF 50'000.00 wenige Tage später für eine Bankgarantie bei der J.________ verwendet (vgl. Kontoauszug des vorerwähnten Kontos, S. 9, Belastung vom 4. Mai 2021 mit Betreff «Einzahlung für Bankgarantie» sowie den bei den beigezogenen Konkursakten befindlichen Postenauszug der J.________ vom 8. September 2021). Auch aus diesem Verhalten des Beschuldigten ergibt sich, dass er keinen Vorsatz hatte, die aus dem Darlehen von F.________ stammenden Kreditmittel mit denjenigen aus dem Covid-19-Kredit zu ersetzen.