Und schliesslich ergibt sich auch aus dem späteren Verhalten des Beschuldigten, dass er keine Umschuldung bezweckte. So hat er, als er nach Entzug der Betriebsbewilligung versucht hat, zwecks Erhalts einer neuen Bewilligung die Kaution doch noch zu stellen, nicht etwa Mittel aus dem Corona-Kredit dafür verwendet, sondern einen Personenwagen verkauft (vgl. Kontoauszug zum Konto mit IBAN .________, S. 10, Gutschrift vom 21.04.2021 mit Betreff «Verkauf Porsche») und die dadurch erzielten CHF 50'000.00 wenige Tage später für eine Bankgarantie bei der J.___