71 f. und Rz. 136). Weiter gab er sinngemäss an, man habe vereinbart, dass das Darlehen vorzeitig kündbar sei (Einvernahme F.________ Rz. 92 ff.). Den Aussagen der beiden lässt sich weiter entnehmen, dass F.________ arbeitslos geworden war und deshalb die Rückzahlung des Darlehens verlangte (Einvernahme Beschuldigter Rz. 182 / Einvernahme F.____