_ sagte aus, den Vertrag nach der Rückzahlung des Darlehens entsorgt zu haben (Einvernahme vom 26. Oktober 2023 Rz 105). Aus dem Bericht der Kantonspolizei Bern vom 3. November 2023 (S. 3) geht hervor, dass die in einer anderen Angelegenheit sichergestellten und bei der Polizei befindlichen Akten der E.________ AG keinen Darlehensvertrag mit F.________ enthalten. Es bleibt daher letztlich nichts Anderes übrig, als in Bezug auf die vereinbarten Modalitäten des Darlehens auf die Aussagen des Beschuldigten und von F.________ abzustellen;