_ mitgeteilt, dass die Kautionsversicherung gekündigt und die Kündigung nach 4 Monaten, d.h. per 18. März 2021 wirksam werde. In der Folge forderte das Amt für Wirtschaft die E.________ AG dazu auf, bis am 11. März 2021 eine Anschlusskaution über CHF 50'000.00 vorzulegen und drohte für die Nichtleistung den Entzug der Bewilligung für den Personalverleih an. Am 19. Januar 2021 zahlte die E.________ AG das Darlehen von CHF 50’000.00 an F.________ zurück, wobei der Betrag zunächst am 18. Januar 2021 vom separaten Konto, auf dem er sich seit dem 2. Dezember 2019 befunden hatte, auf das Konto .________ transferiert und von dort aus am nächsten Tag an F.________ weiterüberwiesen wurde.