der E.________ AG einen Kredit von CHF 50'000.00, welchen er auf das Konto mit der IBAN .________ überwies. Bei F.________ handelt es sich um den Freund einer mit Einzelprokura im Handelsregister eingetragenen Mitarbeiterin der E.________ AG. Ein schriftlicher Darlehensvertrag konnte im Zuge der Ermittlungen nicht erhältlich gemacht werden. Laut sinngemässen Aussagen des Beschuldigten sei das Darlehen deswegen gewährt worden, weil die G.________ AG mit der Kündigung der Kautionsversicherung gedroht habe.