In der Strafanzeige sowie der Beschwerde wird ihm zusammengefasst vorgeworfen, während der Laufzeit des Covid-19- Kredites ein Darlehen an F.________, bei dem es sich um eine nahestehende Person handle, zurückbezahlt zu haben und sich dadurch der Widerhandlung gegen Art. 25 Covid-19-SBüG, der Bevorzugung von Gläubigern gemäss Art. 167 des Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0] sowie evtl. auch des Betruges und der Urkundenfälschung schuldig gemacht zu haben. 3.2 Die Staatsanwaltschaft gelangte zum Schluss, dass kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt, und stellte das Verfahren gestützt auf Art. 319 Abs. 1 Bst.