Dasselbe gilt für zivilprozessuale Rechtshandlungen im Rechtsstreit mit der C.________ AG. Betreffend des vom Privatkläger geltend gemachten Schadens infolge eines seiner Ansicht nach ungerechtfertigten Betreibungsregistereintrags, ist weder ersichtlich noch wird in der Anzeige ausgeführt, inwiefern hier ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es um eine zivilgerichtliche Streitigkeit geht, Hinweise auf strafbare Handlungen bestehen keine. Aus diesen Gründen wird das Verfahren nicht an die Hand genommen.