3. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung Folgendes hervor: Mit Strafanzeige vom 28.11.2023 wirft B.________ A.________ vor, einen Prozess vorsätzlich verschleppt zu haben. Dies soll unter Vorspiegelung bewusst falscher Sachverhalte und Verstösse gegen die Grundrechte des Privatklägers hinsichtlich der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche geschehen sein. Überdies soll dem Privatkläger das rechtliche Gehör verweigert und er soll mit Beweisanträgen nicht gehört worden sein, was dazu geführt habe, dass die beklagte Partei bevorzugt wurde.