1. Mit Verfügung O 23 15157 vom 13. Dezember 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen unbekannte Täterschaft bzw. A.________ initiierte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 19. Dezember 2023 Beschwerde und beantragte: 1. Die Aufhebung dieser Verfügung vollumfänglich 2. Die Zurückweisung an die Vorinstanz 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolge an den Staat.