5 der Frist gemäss Art. 318 StPO fortlaufend zu paginieren. Wie den der Beschwerdekammer vorliegenden Akten entnommen werden kann, wurde den Parteien am 10. Juni 2023 der Abschluss des Verfahrens angekündigt und in Aussicht gestellt, dass das damals (auch) noch gegen den Sohn des Beschuldigten, E.________, geführte Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt, während gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl ausgefällt werde (a.a.O., pag.