Es gehe nicht an, dass der damit verbundene Sekretariatsaufwand durch zusätzliches Kopieren auf den Beschuldigten bzw. letztlich den Kanton Bern überwälzt werde. Zudem erscheine eine Paginierung der Akten nicht als zwingend, um ein amtliches Verteidigungsmandat mit der standesrechtlich gebotenen Sorgfalt ausüben zu können. Es sei daher angezeigt, die Kopierauslagen um 1'016 Stück bzw. den zweiten Posten «Strafakten kopiert» (Anmerkung der Beschwerdekammer: bei den Auslagen der amtlichen Entschädigung ausmachend CHF 406.40 und bei den Auslagen des vollen Honorars ausmachend CHF 1'016.00) zu kürzen.