Das volle Honorar wurde auf CHF 10'957.15 (33.58 Stunden à CHF 250.00 zzgl. Reisezuschlag von CHF 150.00 und Auslagen von CHF 1'628.75 und MWST von CHF 783.40) festgesetzt. Nach Zustellung der schriftlichen Beschlussbegründung erhob der Beschwerdeführer am 3. Februar 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgenden Antrag: In Abänderung der Ziffer.