1. Mit Urteil PEN 20 295 / PEN 20 309 vom 28. Juli 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Einzelgericht, (nachfolgend: Regionalgericht/Vorinstanz) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 50.00, einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 sowie den Verfahrenskosten von CHF 6'031.20 verurteilt. Auf den Widerruf der mit Strafbefehl EO 15 5750 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 30. September 2015 ausgefällten bedingten Geldstrafe wurde verzichtet.