Es kann auch auf die Ausführungen in der Beschwerde verwiesen werden. Der Umstand, dass E.________ allenfalls seit November/Dezember 2019 der faktische Geschäftsführer war, bedeutet nicht per se, der Beschuldigte sei sich der mutmasslich strafbaren Handlungen seines Bruders nicht bewusst gewesen. Es bestehen vielmehr konkrete Hinweise, dass er durch Unterzeichnung des Kreditantrags eine Falschbeurkundung in Kauf genommen hat und er damit auch am Betrug