Ein Umsatz von CHF 500'000.00 erscheint mit Blick auf die Zahlungseingänge 2019 nicht nachvollziehbar. Das hätte auch der Beschuldigte als Geschäftsführer der GmbH erkennen müssen, zumal er wusste, dass sein Bruder die Geschäfte erst kurze Zeit vor dem beantragten Kredit übernommen und seit dem Lockdown im März 2020 weniger Arbeit gehabt hatte (pag. 351 Ziffer 35). Vor diesem Hintergrund erscheint auch die angegebene Nettolohnsumme von CHF 216'000.00 als offensichtlich unrealistisch, was dem Beschuldigten ebenfalls aufgefallen sein musste. 4.4 Abgesehen davon ist auf Folgendes hinzuweisen: