Es ist trotz des geltend gemachten Vertrauensverhältnisses davon auszugehen, dass der Beschuldigte zumindest oberflächlich den Kreditantrag durchgelesen und insbesondere die angegebenen massgebenden Zahlen angeschaut hat. Dabei besteht auch ein hinreichender Verdacht, dass die Zahlen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Es kann auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Entwurf der Anklageschrift gegen E.________ (pag. 534 ff.) sowie den Reporting Entity Summary Report (pag. 12) verwiesen werden. Ein Umsatz von CHF 500'000.00 erscheint mit Blick auf die Zahlungseingänge 2019 nicht nachvollziehbar.