Diese Aussagen deuten jedenfalls daraufhin, dass der Kreditantrag Thema zwischen den beiden war, der Beschuldigte sich darüber Gedanken machte und sich bewusst war, was er unterschrieb. Die Aussagen des Beschuldigten, wonach er nicht gewusst habe, wie wichtig das sei (pag. 350, Ziffer 27), stehen dazu im Widerspruch. Es ist trotz des geltend gemachten Vertrauensverhältnisses davon auszugehen, dass der Beschuldigte zumindest oberflächlich den Kreditantrag durchgelesen und insbesondere die angegebenen massgebenden Zahlen angeschaut hat.