3 folgt. Die Verwendung des Geldes sei letztlich ebenfalls durch den Bruder als faktischer Geschäftsführer der GmbH erfolgt. 4.3 Diesen Ausführungen kann sich die Kammer nicht anschliessen. Es erscheint nicht glaubhaft, dass der Beschuldigte als Geschäftsführer und Einzelzeichnungsberechtigter die Kreditvereinbarung, ohne sie durchzulesen, unterschrieben haben soll, auch wenn er selbst nie operativ tätig gewesen war. E.________ sagte zudem aus, er habe den Kredit mit dem Beschuldigten besprochen und dieser habe sich das überlegen wollen.