_, sagten aus, nur Letzterer sei operativ für die GmbH tätig gewesen und habe den Kreditantrag ausgefüllt. Der Beschuldigte habe einfach unterschrieben, ohne Kenntnis vom Inhalt des Antrags zu haben (vgl. pag. 294 Ziffer 14 und 16, pag. 296 Ziffer 27 und 28, pag. 298 Ziffer 36, pag. 304 Z. 90 f.; pag. 307 Z. 253 ff., pag. 348 Ziffer 10 und 14 sowie pag. 350 f. Ziffer 27). Die Staatsanwaltschaft kam gestützt auf diese Aussagen zum Schluss, der Beschuldigte habe aufgrund des Vertrauensverhältnisses zu seinem Bruder die Kreditvereinbarung vor Unterzeichnung nicht durchgelesen und folglich keine Kenntnis des Inhalts gehabt.