3. Das Verfahren gegen den Beschuldigten sowie dessen Brüder kam aufgrund einer Verdachtsmeldung nach Art. 23 Abs. 4 des Geldwäschereigesetzes (GwG; SR 955.0) in Gang (pag. 10). Dem Beschuldigten sowie seinen zwei Brüdern wird vorgeworfen, am 8. Mai 2020 im Namen der F.________ GmbH (nachfolgend: GmbH) einen Covid-19-Kredit in der Höhe von CHF 50'000.00 gestützt auf Art. 3 der CO- VID-19-Solidarbürgschaftsverordnung (Covid-19-SBüV; SR 951.261) auf der Grundlage von falschen Angaben betreffend Jahresumsatz und Nettolohnsumme beantragt zu haben. Weiter sollen die gewährten Kreditmittel zweckwidrig verwen-