_, reichte am 18. Dezember 2023 Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ein. Sie beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten fortzusetzen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates und/oder des Beschuldigten. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 23. Januar 2024 auf eine Stellungnahme. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.