8 schwerdeführerin, in dessen Rahmen die Beschuldigte zum Einreichen der Videoaufnahme aufgefordert wurde, erst nach dem Vorfall vom 6. September 2023 (vgl. dazu die delegierte Einvernahme der Beschuldigten als Auskunftsperson vom 7. September 2023, S. 2 Z. 19-37) initiiert wurde, darf der Beschuldigten nicht zum Nachteil gereichen. 6.3.5