6.3.2 Dass die Beschuldigte gestützt auf ihre blossen Vermutungen noch keine KESB- Meldung absetzen oder Anzeige bei der Polizei erstatten, sondern sich zunächst versichern wollte, dass es sich dabei nicht um einen einmaligen Vorfall in Rahmen eines Streits handelte, leuchtet ein. Aufgrund der Aussagen der Beschuldigten wird alsdann deutlich, dass es sich bei der von ihr gefilmten Auseinandersetzung vom 16. Juni 2023 um ca. 19.30 Uhr um den ersten Vorfall handelt, den sie mit eigenen Augen beobachten konnte. Zumal die Beschuldigte jedoch bereits zwei Tage zuvor einen Konflikt mitbekommen und