Zum einen stellt sich die Frage, ob das aus der Aufnahme ersichtliche Einwirken der Beschwerdeführerin auf die körperliche Integrität ihres Ehemannes überhaupt eine Intensität erreicht hat, die das Avisieren eines Krankenwagens oder der Polizei notwendig gemacht hat. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die gefilmte Sequenz lediglich ca. 35 Sekunden dauert. Bis zum Eintreffen des Rettungswagens oder der Polizei wäre der tätliche Angriff daher längst wieder vorüber gewesen. Daraus wird deutlich, dass es sich bei