___ sel. in diesem Moment zu retten. Soweit die Beschwerdeführerin und die Generalstaatsanwaltschaft vorbringen, es wäre angezeigt gewesen, die Polizei oder den Rettungsdienst zu alarmieren, erscheint es indes höchst fraglich, ob es sich dabei tatsächlich um wirksamere Mittel gehandelt hätte. Zum einen stellt sich die Frage, ob das aus der Aufnahme ersichtliche Einwirken der Beschwerdeführerin auf die körperliche Integrität ihres Ehemannes überhaupt eine Intensität erreicht hat, die das Avisieren eines Krankenwagens oder der Polizei notwendig gemacht hat.