mit einer Schere bzw. mit dem Griffstück der Schere auf die Hand von Herrn E.________ schlug, ihn anschliessend an den Ohren zog und nochmals mit dem Griff der Schere auf den Kopf schlug. Frau C.________ habe nichts gesagt, als sie im Nachhinein von Frau A.________ und ihrem Partner auf diesen Vorfall angesprochen wurde. Anlässlich der Einvernahme bejahte Frau A.________ die Frage, ob sie jemals Videos, Fotos oder Audiotaten erstellt habe, wenn es zu Streitigkeiten und Gewalt zwischen dem Ehepaar C.________ kam und schickte der Polizei die hier fragliche Videoaufnahme per SMS.