4. In der angefochtenen Einstellungsverfügung fasste die Staatsanwaltschaft die Aussagen der Beschuldigten zum Tag, an dem die Videoaufnahme erstellt worden war, sowie zur Zeit davor (vgl. delegierte Einvernahme der Beschuldigten als Auskunftsperson vom 7. September 2023, S. 3 Z. 87-93; S. 4 Z. 104-105; S. 4-5 Z. 151-170; S. 5-6 Z. 200-209; S. 6 238-246; S. 7 Z. 267-280 [inkl. Verbal]; S. 7 Z. 308-312; S. 9 Z. 314-322 und 335-342) zunächst wie folgt zusammen: Frau A.________ beschrieb das Verhältnis zwischen Herr und Frau C.________ als sehr grob. Frau C.________ hätte kein Verständnis hinsichtlich der Demenz ihres Ehemannes gezeigt.