Im Rahmen dieser Einvernahme hatte sie der Polizei die Videoaufnahme, welche anschliessend zu den Akten genommen wurde, übermittelt (delegierte Einvernahme der Beschuldigten als Auskunftsperson vom 7. September 2023, S. 7 Z. 278-280 [Verbal]). Am 28. September 2023 wurden das Protokoll der Einvernahme und die fragliche Videoaufnahme beigezogen. Am 29. September 2023 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und beabsichtige, das Verfahren vorbehältlich der Genehmigung durch den leitenden Staatsanwalt infolge Rechtfertigung einzustellen.