3. Zum Sachverhalt kann vorweg auf die angefochtene Verfügung sowie die amtlichen Akten verwiesen werden. 3.1 Gemäss Strafanzeige der Beschwerdeführerin vom 18. September 2023 wird der Beschuldigten vorgeworfen, im Juni 2023 ein Gespräch der Beschwerdeführerin mit ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann E.________ sel. (nachfolgend: Herr E.________ sel.) im Wintergarten ihrer Liegenschaft am F.________ (Strasse) in G.________ (Ort) ohne deren Einwilligung gefilmt zu haben (inkl. Audio).