Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme des gleichen Tages Folgendes: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen und die Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. November 2023 sei aufzuheben und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sei anzuweisen, die Strafuntersuchung fortzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien vom Kanton Bern zu tragen.