Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, privat vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 18. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern und beantragte: 1. Die Einstellungsverfügung im Verfahren BM 23 37750 / 063 sei aufzuheben. 2. Es sei gegen Frau A.________ wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereiches durch Aufnahmegeräte Anklage zu erheben sowie die Beschuldigte anzuweisen, das Video zu vernichten.