12 Dr. med. Hagens im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 14. November 2023 eine ernsthafte Option zu sein (S. 126 und 131). Soweit die Verteidigung anzweifelt, dass die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikte als Anlasstaten genügten, ist daran zu erinnern, dass der Beschwerdeführer die (psychische) Sicherheitslage Dritter, namentlich jene von Rechtsanwältin E.________, mit den ihm vorgeworfenen Vergehen mutmasslich erheblich beeinträchtigt.