10 mittlerweile deutlich eingeschliffen und chronifiziert ist. Der Beschwerdeführer habe derzeit keine Eigenmotivation, mit diesem Verhalten aufzuhören und er scheine fortan auch dazu bereit, sein eigenes Leben im Rahmen dieses «Kampfes» aufs Spiel zu setzen. Die nunmehr überschrittene Schwelle zu Hands-on-Gewalttätigkei- ten spreche dafür, dass der Beschwerdeführer auch Bereitschaft zeige, die körperliche Integrität von Mitmenschen zu verletzen (S. 105-106, 112 und 126-127).