Weiter sei zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer am 2. November 2023 aufgrund eines Angriffs auf die körperliche Integrität von Mitarbeitenden des Regionalgefängnisses Bern zu deren Schutz temporär in eine Sicherheitszelle habe verlegt werden müssen. Gemäss dem entsprechenden Rapport sei in seiner Zelle eine präparierte Rasierklinge sichergestellt worden, was auf eine Waffe hindeute. Unter Beachtung des Gutachtens vom 14. November 2023 hielt die Vorinstanz schliesslich fest, dass es beim Beschwerdeführer mit grosser Wahrscheinlichkeit zu weiteren Straftaten wie den ihm vorgeworfenen kommen würde.