__ betriebenen Aufwands zur Begehung der ihm vorgeworfenen Straftaten, insbesondere des ausdrücklichen und konkludenten Drohverhaltens, erachtet das kantonale Zwangsmassnahmengericht demnach Ersatzmassnahmen für angebracht, die das erhöhte Fremdgefährdungsrisiko verringern vermöchten. Als solche fallen verschiedene Auflagen im Gesamtpakt in Betracht, darunter ein Kontaktverbot sowie eine ambulante psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung samt Bewährungshilfe, die entsprechend anzuordnen und vorerst auf 6 Monate, d.h. bis am 26. Dezember 2023 zu befristen sind (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1B_26/2015 vom 16. Februar 2015