_ insgesamt, der problematischen Persönlichkeitsmerkmale desselben sowie des von A.________ betriebenen Aufwands zur Begehung der ihm vorgeworfenen Straftaten, insbesondere des ausdrücklichen und konkludenten Drohverhaltens, erachtet das kantonale Zwangsmassnahmengericht demnach Ersatzmassnahmen für angebracht, die das erhöhte Fremdgefährdungsrisiko verringern vermöchten.