__ körperlich auf jemanden losgehen würde, schätze sie als gering ein, ganz ausschliessen könne sie es aber nicht. Nach dem Dafürhalten des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts kann das besagte Risiko nach den jüngsten Vorfällen zwar als erhöht eingestuft werden. Damit ist aber nur gesagt, dass nach seiner Auffassung momentan kein Raum für die Anordnung einer Präventivhaft besteht. Angesichts des Gebarens des A.________ insgesamt, der problematischen Persönlichkeitsmerkmale desselben sowie des von A._