Mögliche Differentialdiagnosen seien eine organisch bedingte wahnhafte Störung oder eine paranoide Schizophrenie, wobei Letztere noch keine genügende (Erstrang-)Symptomatik aufweise (S. 118-119). Auch eine (beginnende) Demenz komme als Mitverursacherin der festgestellten Symptomatik in Frage; dafür werde eine Zusatzuntersuchung empfohlen (S. 119). Fürderhin geht aus dem Gutachten hervor, dass der Beschwerdeführer Vorbereitungshandlungen in Richtung Suizid unternommen habe (S. 101 und 121). Ausserdem habe er in den vergangenen zwölf Monaten drei Mal Hands-on-Gewaltanwen- dungen gezeigt (S. 105 und 126).