Mit Entscheid KZM 23 1610 vom 5. Dezember 2023 wurde die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers auf Antrag der Staatsanwaltschaft um drei Monate, d.h. bis zum 2. März 2024, verlängert. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 18. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 5. Dezember 2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -