Nachdem der Beschwerdeführer am 27. Juni 2023 festgenommen worden war, beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. Juni 2023 die Anordnung von Untersuchungshaft. Nach der mündlichen Verhandlung vom 30. Juni 2023 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) mit Entscheid KZM 23 891 Ersatzmassnahmen, befristet bis am 6. Dezember 2023, an. Da der Beschwerdeführer sich nicht an das ihm auferlegte Kontaktverbot gehalten hatte, wurde er am 3. September 2023 zufolge einer Ripol-Ausschreibung durch die Kantonspolizei Basel erneut verhaftet.