2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 3. Der Beschwerdeführerin wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 445.40 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht des Beschuldigten entfällt.