Im Weiteren benennt die Beschwerdeführerin mit der Randdatenerhebung ihrer Mobiltelefondaten eine zusätzliche Beweismassnahme, die durchzuführen sei, um zu eruieren, wo sie und der Beschuldigte sich in der Zeit ihrer Erinnerungslücke aufgehalten haben. Wie zuvor ausgeführt, scheitert eine Anklage bereits daran, dass das Kerngeschehen vollkommen unklar ist und aufgrund der Beweislage nicht gesagt werden kann, ob es überhaupt zu einer Widerstandsunfähigkeit der Beschwerdeführerin gekommen ist und die sexuellen Handlungen während der Dauer