Der Anruf beim Notruf dürfte in erster Linie auf ihre fehlenden Erinnerungen zurückzuführen sein, die aber – wie zuvor bereits ausgeführt – nicht mit einer Widerstandsunfähigkeit gleichgesetzt werden können. Weiter vergingen zwischen dem Absetzen des Notrufs und dem Eintreffen der Rettungskräfte nur wenige Minuten; viel Zeit, in der sich die Beschwerdeführerin die Kleidung wieder hätte anziehen können, verblieb ihr daher nicht.