Dazu ist zunächst festzuhalten, dass sich allein aus den Werten der Blutalkoholkonzentration keine allgemeingültigen Rückschlüsse auf den Zustand einer Person ziehen lassen, zumal die Wirkung von Alkohol sehr individuell ist und dabei weitere Faktoren wie beispielsweise Gewöhnung, persönliche Toleranz, Gesamtsituation und weitere Umstände eine Rolle spielen. Gleiches gilt für die im Blut festgestellten Drogen und Medikamente. Weiter kann auch die fehlende Erinnerung an Geschehnisse während eines Rauschzustandes nicht mit Handlungsunfähigkeit bzw. Widerstandsunfähigkeit gleichgesetzt werden.