6 als weitere Substanzen ein Antidepressivum und Betablocker in ihrem Urin festgestellt worden. Dieser Mischkonsum lasse keinen anderen Schluss zu, als dass sich die Beschwerdeführerin zur Tatzeit, also zwischen 00:20 Uhr und 02:08 Uhr (gemäss Polizeirapport) resp. 02:04 Uhr (gemäss Schutz und Rettung Bern), in einem Zustand befunden habe, in welchem sie zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen nicht mehr in der Lage gewesen sei.