4 führerin ein Antidepressivum und Betablocker eingenommen hatte. Hinweise auf eine Einnahme von K.O.-Tropfen (GHB) ergaben sich weder im Venenblut noch im Urin (vgl. forensisch-toxikologischer Abschlussbericht, S. 3). Dies obwohl die Urinund Blutproben am 12. März 2023 um 04:15 bzw. 04:40 und 05:00 Uhr durch das Notfallzentrum des Inselspitals Bern sichergestellt worden sind (vgl. rechtsmedizinisches Gutachten, S. 4) und der Entnahmezeitpunkt damit einen Nachweis in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich zugelassen hätte (vgl. dazu