24), und gab zu, dass er Kokain konsumiert habe (delegierte Einvernahme als Auskunftsperson vom 27. März 2023, Rz. 49 ff.) Er, G.________ und die Beschwerdeführerin hätten im Restaurant «F.________» an einem Tisch gesessen (delegierte Einvernahme als beschuldigte Person vom 27. März 2023, Rz 46 ff.). Er habe sie dann zum Bahnhof E.________ begleitet. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen, aber sie hätten sich ein bisschen gehalten und gestreichelt, das habe die Beschwerdeführerin zugelassen. Man habe sich gegenseitig im Intimbereich «kräbelet». Die Beschwerdeführerin sei dann eingeschlafen.